Die in 2015 novellierte Betriebssicherheitsverordnung verlangt eine hinreichende Unterweisung nicht nur in Bezug auf die eigenen Mitarbeiter, sondern auch für alle eingesetzten Fremdfirmen. § 38 Abs. 5 Versammlungsstättenverordnung macht sie zur Voraussetzung für die Ernennung des Veranstaltungsleiters oder die Über-tragung von Betreiberpflichten auf den Veranstalter. Im Schadensfall entscheidet sie darüber, ob ein Verantwortlicher haftet oder nicht.
Eine rechtskonforme Unterweisung setzt neben einer Informationsvermittlung auch eine Interaktion mit dem Probanden voraus, mit der er bestätigt, dass er die Unter-weisung nicht nur zur Kenntnis genommen, sondern auch verstanden hat. Unter-weisungen gehören damit zu den größten Herausforderungen für Unternehmen.
Delegatis bietet ein Onlineunterweisungsmodul, das von Mitarbeitern und Fremdfirmen jederzeit, von jedem Ort der Erde und mit jedem
Device - Desktop PC am Arbeitspatz, Laptop im Zug, Smartphone auf dem Rücksitz des Busses bei der Heimfahrt etc. erreicht werden kann. Die Unterweisungen sind modular und kleinteilig aufgebaut, so
dass sie von den Mitarbeitern „auch mal zwischendurch“ gemacht werden können.